Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rocksolid GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Bedingungen gelten für sämtliche – auch künftigen – Leistungen der ROCKSOLID GmbH, Rheinstraße 44, 76185 Karlsruhe (nachfolgend „ROCKSOLID“ genannt). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen ROCKSOLID und den Personen, die deren Leistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden „AUFTRAGGEBER“ genannt).
1.2. Die Mitarbeiter der ROCKSOLID sind nicht berechtigt, abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu geben, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.
1.3. Soweit die ROCKSOLID dem Nutzer nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die AGB des Dritten, sofern sich der AUFTRAGGEBER von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte.
2. Vertragsschluss
2.1. Ist der AUFTRAGGEBER an den Leistungen der ROCKSOLID interessiert, so kann er von der ROCKSOLID ein Angebot anfordern.
2.2. Wünscht der AUFTRAGGEBER ein Tätigwerden der ROCKSOLID oder den Erwerb von Gegenständen zu den Konditionen des Angebots, teilt er dies der ROCKSOLID schriftlich, in Textform (insb. per E-Mail oder Telefax) oder mündlich mit. Mit Zugang einer Annahmeerklärung des AUFTRAGGEBERS bei ROCKSOLID kommt dann der Vertrag zustande.
3. Leistungsumfang, Vergütung
3.1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus dem Angebot der ROCKSOLID.
3.2. Der AUFTRAGGEBER beauftragt ROCKSOLID mit der Vermittlung eines Verbraucherkreditvertrages und damit in Zusammenhang stehender Finanzdienstleistungen sowie mit Beratungsleistungen.
3.3. ROCKSOLID ist keine Bank (d.h. keine Kreditinstitute nach § 1 des Kreditwesengesetzes). Daher erhält der AUFTRAGGEBER von ROCKSOLID selbst keinen Kredit. Es sind stets die Partnerbanken von ROCKSOLID oder die Banken, mit denen Kreditvergabepartner von ROCKSOLID kooperieren, die eigenständig und unabhängig die Kreditentscheidung treffen und den Kredit vergeben.
4. Termine, Lieferfristen
4.1. Termine und Lieferfristen gelten zu Lasten der ROCKSOLID ausschließlich dann als fix, wenn diese in Textform als fix vereinbart wurden. Andernfalls sind die Termine und Lieferfristen für die ROCKSOLID lediglich unverbindliche Orientierungshilfen.
4.2. Soweit und solange die von der ROCKSOLID geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden können, haftet die ROCKSOLID nicht für die Verzögerung.
5. Mitwirkung des AUFTRAGGEBERS
5.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der erfolgreiche Abschluss des Auftrags von der Mitwirkung des AUFTRAGGEBERS abhängig ist.
5.2. Der AUFTRAGGEBER unterrichtet die ROCKSOLID unverzüglich in Textform über Bedenken in Bezug auf die erbrachten Leistungen, Beistellungen und Mitwirkungen und über die künftige Entwicklung des Auftrags.
6. Haftung
6.1. Die ROCKSOLID haftet gegenüber dem AUFTRAGGEBER nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
6.2. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der ROCKSOLID bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenem Gewinn ausgeschlossen.
7. Verjährung
7.1. Die Ansprüche des AUFTRAGGEBERS verjähren binnen 12 Monaten.
7.2. Ausgenommen von Ziffer 7.1. sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
8.2. Die Vertragssprache ist deutsch. Diese Geschäftsbedingungen und das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3. Änderungen, Kündigungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. Fax, E-Mail).
Stand: Dezember 2024
